Strafrecht


Das Tätigkeitsfeld der Kanzlei umfasst auf dem Gebiet der Strafverteidigung nicht nur die gängig bekannten Bereiche wie Vermögensdelikte (wie z. B. Diebstahl und Betrug), Kapitalstrafsachen (wie z.B. Totschlag, Mord), oder Gewaltdelikte (z. B. Raub) und Sexualstraftaten (z. B. Vergewaltigung), sondern deckt auch alle weiteren Bereiche ab wie z. B. die Vorwürfe des Amtsmissbrauchs, Datenmissbrauchs, Straftaten im Bereich der Familie u. a., der Unterhaltspflichtverletzung, Verletzung von Fürsorgepflichten sowie die Verteidigung bei dem strafrechtlichen Vorwurf eines Unternehmensdeliktes. Hier ist insbesondere die strafrechtliche Relevanz bei Verletzung von Vorschriften nach anderen Gesetzen wie beispielsweise das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Steuerrecht und Insolvenzrecht hervorzuheben.

Strafverfahren

 

Ihre Verteidigungsmöglichkeiten hängen mit dem Stand des gegen Sie gerichteten Strafverfahrens zusammen.

Grundsätzlich gilt: Die beste Verteidigung beginnt zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Das Strafverfahren besteht aus verschiedenen Verfahrensabschnitten: