Anwaltskanzlei
Annette Ott
Das Tätigkeitsfeld der Kanzlei umfasst auf dem Gebiet der Strafverteidigung nicht nur die gängig bekannten Bereiche wie Vermögensdelikte (wie z. B. Diebstahl und Betrug), Kapitalstrafsachen (wie z.B. Totschlag, Mord), oder Gewaltdelikte (z. B. Raub) und Sexualstraftaten (z. B. Vergewaltigung), sondern deckt auch alle weiteren Bereiche ab wie z. B. die Vorwürfe des Amtsmissbrauchs, Datenmissbrauchs, Straftaten im Bereich der Familie u. a., der Unterhaltspflichtverletzung, Verletzung von Fürsorgepflichten sowie die Verteidigung bei dem strafrechtlichen Vorwurf eines Unternehmensdeliktes. Hier ist insbesondere die strafrechtliche Relevanz bei Verletzung von Vorschriften nach anderen Gesetzen wie beispielsweise das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Steuerrecht und Insolvenzrecht hervorzuheben.
Das Strafverfahren besteht aus verschiedenen Verfahrensabschnitten:
Ermittlungsverfahren
Hier beginnt die Einleitung des Verfahrens. Beweise werden gesichert, Vernehmungen durchgeführt etc. Im Rahmen der Ermittlungen können u.a. Durchsuchungen erfolgen, Gegenstände beschlagnahmt werden und Verhaftungen erfolgen.
Das Ermittlungsverfahren endet entweder mit der Anklageerhebung durch den Staatsanwalt oder das Ermittlungsverfahren kann durch den Staatsanwalt eingestellt werden.
Hauptverfahren
Mit Erhebung der Anklage wird das Hauptverfahren eingeleitet. Im Hauptverfahren wird die Anklage dem zuständigen Gericht übersandt, dieses entscheidet darüber, ob die Anklage zugelassen wird (Zwischenverfahren).
In dieser Prüfungszeit können von dem Angeschuldigten Einwendungen gegen die Anklage erhoben werden. Solche Einwendungen ergeben in der Regel nur Sinn, wenn Sie durch einen Verteidiger umfassende Aktenkenntnis erlangt haben und sich hieraus ableiten lässt, dass die Staatsanwaltschaft den erhobenen strafrechtlichen Vorwurf in einer Hauptverhandlung nicht wird beweisen können oder die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Mängel aufweist.
Akteneinsicht erhält nur der von Ihnen beauftragte Strafverteidiger.
Eine erfolgreiche Einwendung führt dazu, dass das Verfahren in diesem Stadium eingestellt wird oder das Verfahren an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben wird. Wird die Anklage von dem zuständigen Gericht zugelassen, kommt es zur Hauptverhandlung, im Rahmen derer die Staatsanwaltschaft den strafrechtlichen Vorwurf, den sie in der Anklage erhoben hat, beweisen muss.
Die Hauptverhandlung endet mit einem Urteil oder mit einer Verfahrenseinstellung. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Rechtsmittelverfahren
Gegen jedes Urteil ist ein fristgebundenes Rechtsmittel (z.B. Berufung, Revision, Sprungrevision) möglich, mit einer Ausnahme: bei geringen Strafen, § 313 StPO; hier wird das Rechtsmittel nur unter bestimmten Voraussetzungen von dem Gericht angenommen.
Bereits im Ermittlungsverfahren werden wichtige Weichen gestellt für das weitere Verfahren. Dies gilt sowohl für die ermittelnde Behörde als auch für Ihre Verteidigung.
Über Ihr Recht zu schweigen werden Sie zu Beginn Ihrer ersten Vernehmung von den Ermittlungsbeamten belehrt. Nehmen Sie dieses Recht in Anspruch! Die Inanspruchnahme Ihres Rechtes kann Ihnen zu keinem Zeitpunkt im Verfahren nachteilig ausgelegt werden.
Auch bei Durchsuchungen, Beschlagnahmungen und Verhaftungen haben Sie Rechte, die unmittelbar und sofort geltend gemacht werden müssen, um sie dauerhaft im weiteren Verfahren zu sichern. Die Aufgabe des Verteidigers ist es, für die Wahrung Ihrer Rechtsposition in jeder Verfahrenssituation zu sorgen. Nicht rechtzeitig geltend gemachte Rechte können eine spätere Einschränkung Ihrer Verteidigungsmöglichkeiten in den weiteren Verfahrensabschnitten (s.o.) bedeuten.
Opferschutz
Rechtsanwältin Ott ist auch auf dem Gebiet des Opferschutzes, im Bereich der Nebenklage sowie als Zeugenbeistand tätig.