Familienrecht

Die anwaltliche Tätigkeit im Familienrecht umfasst die Beratung und außergerichtliche Vertretung sowie die bundesweite Vertretung vor den Instanzgerichten von Ehepartnern, nichtehelichen Partnern und Kindern.


Außerhalb des Scheidungsverfahren sind die Kindschaftssachen (u.a. Frage der elterlichen Sorge, des Umgangs, aber auch der Bestellung eines Vormundes oder einer Pflegschaft) zu nennen wie auch das Gewaltschutzverfahren.

Familienrecht

 

Bereits mit Beginn der Trennung besteht in der Regel erheblicher Beratungsbedarf im Hinblick auf Unterhaltsfragen, Auflösung der Wohnung, Wohnort der Kinder u.ä. mehr.

 

Bitte beachten Sie, dass nur eine rechtzeitige Beratung Sie vor
persönlichen und wirtschaftlichen Nachteilen bewahren kann!

Im Folgenden wird Ihnen zu den gängigsten Themenbereichen ein Überblick gegeben: