Die Kanzlei ist auf allen Gebieten des Strafrechts im gesamten Bundesgebiet tätig. Das Insolvenz- und Steuerstrafrecht, sowie Fragen der Geschäftsführerhaftung bilden hierbei einen Schwerpunkt der Kanzlei.
Rechtsanwältin Ott ist zugelassen bei allen Instanzgerichten in der Bundesrepublik sowie dem Bundesgerichtshof für Strafsachen.
Im Fachgebiet Familienrecht ist die Kanzlei ebenfalls bundesweit tätig. Die Tätigkeit umfasst die familienrechtliche Beratung sowie die Vertretung vor allen Instanzgerichten einschließlich der Oberlandesgerichte.
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Zur Person:
Annette Ott – Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht