Willkommen in der 
Anwaltskanzlei von Annette Ott


Rechtsanwältin Ott ist seit 1983 in Lübeck als Rechtsanwältin tätig. Im Jahr 1990 wurde die Anwaltskanzlei gegründet. Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei sind das Straf- und Familienrecht.

 

Die Kanzlei ist auf allen Gebieten des Strafrechts im gesamten Bundesgebiet tätig. Das Insolvenz- und Steuerstrafrecht, sowie Fragen der Geschäftsführerhaftung bilden hierbei einen Schwerpunkt der Kanzlei. 

Rechtsanwältin Ott ist zugelassen bei allen Instanzgerichten in der Bundesrepublik, sowie dem Bundesgerichtshof für Strafsachen.
Im Fachgebiet Familienrecht ist die Kanzlei ebenfalls bundesweit tätig. Die Tätigkeit umfasst die familienrechtliche Beratung sowie die Vertretung vor allen Instanzgerichten einschließlich der Oberlandesgerichte.

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Zur Person:

Annette Ott – Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht

  • 1983: Zulassung zur Rechtsanwältin
  • 1983 – 1990: Tätigkeit als Rechtsanwältin in einer Lübecker Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt Strafrecht
  • 1990: Gründung der Anwaltskanzlei Ott
  • Seit 1997: Fachanwältin für Strafrecht
  • Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins (DAV)
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht DAV