Rechtsanwalt LübeckStrafrecht | Steuerstrafrecht | Familienrecht | WirtschaftsstrafrechtSteuerstrafrecht Rechtsanwalt Lübeck Durch das „Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (Gcldwäschebekämpfungsgesetz ) "341 vom 8.8. 2002,342 das bezüglich des hier relevanten Teils am 15. (S. 2002 in Kraft getreten ist, 343 wurde der zur Identifizierung und Anzeige verpflichtete Personenkreis unter anderem auf Steuer- und Wirtschaftsprüfer sowie auf die rechtsberatendcn Berufe erweitert (§3GwG), denn bei diesen bestehe ein erhöhtes Risiko, dass ihre Dienste zu Geldwäschezwecken mißbraucht werden. Das Gesetz, das auf die 2. Geldwäsche-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft zurückgeht,345 befreit Rechtsanwälte nur bei im Rahmen der Rechsberatung oder der Prozessvertretung erlangten Informationen von der Anzcigepflicht. Im Jahr 2005 hat die EG schließlich eine dritte Geldwäscherichtlinie 2005/60/EG er-lassen.34'1 Diese will in formaler Hinsicht den Rechtszustand auf europäischer Ebene bereinigen, indem sie die erste Geldwäscherichtlinie in ihrer Fassung, die sie durch die zweite Gcldwäscherichtlinie bekommen hat, ersetzt (vgl. Art. 44 RL 2005/(>0/EG). Darüber hinaus wird durch sie ein weiteres Mal der persönliche und auch sachliche Anwendungsbereich der Geldwäschevorgaben der EG im Zuge reiner Effektivitätserwägungen Fachanwalt StrafrechtHamburg Korruptionsstrafrecht Durch das „Gesetz zur Bekämpfung der Korruption (KorrBG)" vom 13. 8. 1997363 wurden die Straftatbestände der Vorteilsannahme und Bestechlichkeit sowie der Vorteilsgewährung und der Bestechung (§§331 ff. StGB) neu geregelt.3''4 Die Neufassung hat die Strafbarkeit erheblich ausgedehnt: Der Begriff des Amtsträgers, der sich angesichts der Verlagerung staatlicher Aufgabenwahrnehmung auf juristische Personen des Privatrechts als zu eng erwiesen hat, wurde ausgeweitet; das Merkmal der Unrechtsvereinbarung wurde maßgeblich erweitert, indem bei der Vorteilsannahme nach §331 StGB und der Vorteilsgewährung nach § 333 StGB auf das Merkmal der Gegenleistung der Vorteilsgewährung für eine Diensthandlung verzichtet und die Vorteilsgewährung „für die Dienstausübung" zum Tatbestandsmerkmal erhoben wurde; schließlich wurden Zuwendungen an Dritte ausdrücklich unter Strafandrohung gestellt. Das Bemühen um die strafrechtliche Bekämpfung der Korruption hat weiterhin zur Verabschiedung des „Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Int BestG)" vom 10.9. 19983f)5 und des „EU-Bestechungsgesetzes (EU-BestG)" vom 10. 9. 1998366 geführt, die eine Gleichstellung von ausländischen mit inländischen Amtsträgern bei Bestechungshandlungen regeln. Außerdem wurde durch das EUBcstG der Geltungsbereich der Abgeordnetenbestechung (§ 108 c StGB) ausgedehnt. Durch das EU-Rcchtsinstrumentc-AusführungsG vom 22. 8. 2002, 3<)7 in Kraft getreten am 30.8.2002, wurde der Vortatenkatalog des §261 Abs. l S. 2 Nr. l und 2 a StGB um die Bestechung und Bestechlichkeit von Gemeinschaftsbeamten sowie von Amtsträgern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergänzt. Fachanwalt für Strafrecht.Anwaltskanzlei Lübeck Strafrecht Fachanwalt Arbeitsrecht Der faktische Geschäftsführer einer GmbH ist nicht nur zur rechtzeitigen Stellung des Insolvenzantrages Anwaltssuche nach § 60 Absatz 1 GmbHG verpflichtet, sondern hat auch die haftungsrechtliche Folge eine Versäumung dieser Pflicht zu tragen Internetagentur Arbeitsrecht Lübeck Rechtsanwalt Verpflichtung zur Arbeitsleistung. Rechtsanwalt Lübeck Der Begriff des Wirtschaftsstrafrechts wird heute nicht mehr auf reine Vermögensdelikte mit prozessualen Beweisschwierigkeiten beschränkt.2S Vielmehr wird mittlerweile überwiegend dem breiten Deliktspektrum Rechnung getragen: In Betracht kommen Straftaten, die von der Steuerhinterziehung über Insolvenzdelikte und Kartellabsprachen bis hin zu Waffenschiebereien und Zollstraftaten reichen.29 Hinzuweisen ist weiterhin auf das organisierte Wirtschaftsverbrechen.30 Diese Formen der Wirtschaftskriminalität finden sich in dem Straftatenkatalog des § 74c Abs. l GVG, der die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammcr festlegt. Zwar hat der Gesetzgeber den Staatsanwaltschaften und Strafgerichten mit der Vorschrift des §74c Abs. l GVG keine Legaldefimtion des Begriffs Wirtschaftskriminalität vorgegeben, wohl aber eine pragmatische, an strafprozessualen Gesichtspunkten orientierte Klausel in Form eines Straftatenkatalog zur Verfügung gestellt, die zugleich den Ausgangspunkt für entsprechende organisatorische Maßnahmen zur besseren Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität bildet.' Hamburg Rechtsanwalt Steuerstrafrecht Diese Fragen sind nach richtiger Auffassung zu verneinen, wenn die gesetzlichen und tariflichen Arbeitsdauerbestimmungen sind lediglich Schutzvorschriften in deren Rahmen die Arbeitsvertragsparteien Vereinbarung treffen können. Nach dem Inhalt des Arbeitsvertrages ist daher zu unterscheiden in wieweit Arbeitgeber Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft über oder mehr Arbeit anordnen darf. Anwaltskanzlei Lübeck |
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